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Dr.Wieser

Kleine Zeitung

 
 

Ilse Wieser
ist Steuerberaterin
und Mediatorin in Klagenfurt

Freie Dienstnehmer mit Erfolgsrechnung

Mir wurde eine freier Dienstvertrag angeboten. Was ist dabei zu beachten?

ANTWORT: Der freie Dienstvertrag ist eine Mischform aus einem Dienstvertrag und Werkvertrag. Sozialversicherungsrechtlich wird der freie Dienstnehmer wie bei einer unselbstständigen Tätigkeit behandelt. Jedoch gibt es keinen bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Arbeitslosenunterstützung. Steuerrechtlich wiederum liegen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vor. Man muss eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gewinn bei ausschließlich selbstständiger Tätigkeit mehr als 8887 (2004) oder 10.000 (2005) Euro beträgt.

Man sollte eine Erfolgsrechnung erstellen: Die von der Firma bezahlten Sozialversicherungsbeiträge stellen für den freien Dienstnehmer eine Betriebsausgabe dar. Zusätzlich kann man sechs Prozent pauschale oder die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend machen. Oft wird übersehen, dass der freie Dienstnehmer für den Weg zur Arbeitsstätte Kilometergeld geltend machen kann.


29.11.2005



Dr.Wieser