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Dr.Wieser

Kleine Zeitung

 
 

Ilse Wieser
ist Steuerberaterin
und Mediatorin in Klagenfurt

Was Studenten dazu verdienen dürfen

Wie wird das Einkommen eines Studenten für die Studienbeihilfe berechnet?

ANTWORT: Die Einkommensgrenze bei Stipendien beträgt generell 5814 Euro jährlich. Diese Grenze erhöht sich, wenn sie ausschließlich unselbstständige Einkünfte beziehen, auf 7195 Euro. Wird für Kinder Unterhalt geleistet, erhöht sich die Jahresgrenze um je 2762 Euro.

Hierbei handelt es sich weder um das Brutto- noch um das Nettoeinkommen. Sondern vom Bruttoeinkommen sind der Sozialversicherungsbeitrag sowie die Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale abzuziehen. Sonderzahlungen, Überstundenabgeltungen und Abfertigungen werden jedoch hinzugerechnet.

Als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes gelten neben den steuerpflichtigen Einkünften auch Pensionen (Waisenpension), Renten oder Sozialtransfers wie Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe, Kindergeld, Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz.


28.08.2006



Dr.Wieser