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Dr.Wieser

Kleine Zeitung

 
 

Ilse Wieser
ist Steuerberaterin
und Mediatorin in Klagenfurt

Firmen: Geld zurück für CD-Rohlinge

Ich habe gehört, dass CD-Rohlinge einer Abgabe unterliegen. Wie sieht das genau aus?

ANTWORT: Sie haben Recht! Beim Kauf von CD- und DVD-Rohlingen wird die Leerkassettenvergütung eingehoben. Diese ist im Kaufpreis bereits inkludiert. Sie wird vom Händler an die Austromechana abgeführt, um Urheberrechte abzugelten. Die Abgabe beträgt 18 Cent pro Spielstunde. Bei einer 700 MB CD sind das 23 Cent. Eine DVD kommt auf 36 Cent.

Übrigens: Firmen und Selbstständige können sich diese Abgabe zurückerstatten lassen, wenn die Rohlinge für nicht urheberrechtlich geschützte Anwendungen wie Datensicherung, Vertrieb eigener oder freier Software usw. verwendet werden. Die Rückerstattung beantragt man mittels Formular (www.austromechana.at) und legt Kopien der Rechnungen bei. Auch muss der Verwendungszweck angegeben werden. In Einzelfällen kann es zu Kontrollen kommen. Die Rückerstattung ist längstens drei Jahre rückwirkend möglich. Für Private gilt das leider nicht.


10.05.2005



Dr.Wieser