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Kleine Zeitung
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Ilse Wieser
Bei Werbekosten zahlt sich ein Vergleich aus Ich bin als Vertreter im Außendienst tätig. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Werbungskosten geltend zu machen? ANTWORT: Einerseits ist es möglich die tatsächlichen Aufwendungen, die nicht vom Dienstgeber ersetzt wurden, geltend zu machen. Anderseits gibt es für bestimmte Berufsgruppen wie Vertreter, Hausbesorger, Gemeinderäte oder Journalisten die Möglichkeit einer Werbungskostenpauschalierung. Die Tätigkeit muss vom Arbeitgeber bestätigt werden. Der Prozentsatz beträgt je nach Berufsgruppe zwischen fünf und 15 Prozent. Wobei es Jahreshöchstbeträge gibt. Nur bei Vertretern wird der Pauschalbetrag nicht um den Kostenersatz gekürzt.
Mein Tipp: Stellen Sie eine Vergleichsrechnung zwischen den beiden Möglichkeiten an. Meistens werden die tatsächlichen Werbungskosten höher sein. Bei Vertretern jedoch, denen alle Aufwendungen ersetzt werden, ist es besser die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen. |