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Herwig Wieser
von Wieser+Partner
in Klagenfurt

Leider: Auch eBay ist kein „Steuerparadies“

eBay erfreut sich immer größerer Beliebtheit, auch zahlreiche Unternehmen greifen bereits oft und gerne auf die Dienste des Online-Auktionshauses zurück. Für viele eBay-User stellt sich aber mittlerweile die Frage, wie es eigentlich mit der Steuerpflicht der dort getätigten Umsätze aussieht.
Eines gleich vorweg: Wer den Dachboden entrümpelt und den wieder gefundenen Teddybären aus Kindheitstagen oder seine Münzsammlung versteigert, braucht sich um das Finanzamt nicht zu kümmern. Wer aber Münzen, Schmuck oder andere Waren einkauft, um sie dann mit Gewinn über eBay weiter zu verkaufen, wird steuerpflichtig.

Entscheidend für das Finanzamt sind hier die Nachhaltigkeit und Gewinnabsicht – grundsätzliche Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Wenn also ein Unternehmer Waren über eBay verkauft, sind sie in jedem Fall in der Erfolgsrechnung zu deklarieren, auch wenn dies nur eine Nebentätigkeit und nicht den Hauptunternehmenszweck darstellt.

730 Euro-Freigrenze für private Verkäufer

Für Private gibt es Ausnahmen: Wenn eine Privatperson im Sinne einer "Entrümpelung" nicht nur den Teddybären, sondern auch ein altes, wertvolles Bild verkauft, erwächst daraus noch keine Steuerpflicht. Auch wenn eine Privatperson (oder im Finanzdeutsch: ein unselbstständig Erwerbstätiger) über eBay in nachhaltiger und gewinnträchtiger Weise Verkäufe tätigt, gilt die Ausnahme bis zu einer Gewinn-Freigrenze von 730 Euro pro Jahr.

Achtung: Umsatzsteuer und Sozialversicherung

Wenn bei Verkäufen via eBay die Umsätze die Kleinunternehmergrenze von 22.000 € pro Jahr überschreiten, fällt außerdem Umsatzsteuer an, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein weiterer Punkt der beachtet werden sollte: Genau genommen muss, falls nicht schon vorhanden, für solche nachhaltige und gewinnträchtige eBay-Aktivitäten ein Gewerbe angemeldet werden – und damit werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diesen kommt man nicht aus, da das Finanzamt eine Meldung an die gewerbliche Sozialversicherung macht.

eBay und ähnliche Internet-Auktions- und Verkaufsbörsen sind längst nicht mehr Institutionen, wo nur alte Teddybären und anderer Privatbesitz den Eigentümer wechseln. Sie gehören für viele Unternehmen heute bereits zum Geschäftsalltag. Eine Studie zeigt, dass in der EU 170.732 Personen mindestens ein Viertel ihres Einkommens durch Online-Auktionen verdienen. Rund 88.000 beziehen drei Viertel oder mehr ihrer Einkünfte aus ihrer eBay-Tätigkeit. Gerade deshalb sollten sich Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen über rechtliche und steuertechnische Fragen genau informieren, um Fehler zu vermeiden

Dieser Expertentipp stammt von Herwig Wieser von der Steuerberatungskanzlei Wieser+Partner in Klagenfurt.

März 2006



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