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Herwig Wieser
von Wieser+Partner
in Klagenfurt

2007 zahlt es sich doppelt aus in neue Computer zu investieren!

Der Finanzminister meint es dieses Jahr gut mit Unternehmern die investieren wollen. Daher ist es heuer sinnvoll neue EDV anzuschaffen. Mit dem KMU-Förderungsgesetz wurden Investitionsanreize in Form von Steuererleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen geschaffen.

Wenn die Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden, gibt es heuer erstmals die Möglichkeit, einen Teil des Jahresgewinnes steuerfrei zu stellen. Bis zu 10 % des Gewinnes bleiben steuerfrei, wenn um diesen Betrag abnutzbare körperliche Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere anschafft oder herstellt werden. Beträgt beispielsweise der Jahresgewinn € 30.000, so vermindert der Kauf eines neuen Servers oder PCs zum Preis von € 2.000 (exkl. USt) die steuerliche Bemessungsgrundlage um genau diesen Betrag. Tatsächlicher steuerlicher Gewinn daher nur mehr € 28.000. Maximal begünstigte Investitionssumme in diesem Beispiel sind € 3000 (10% vom ursprünglichen Gewinn).

Pro Kalenderjahr können maximal € 100.000,00 steuerfrei bleiben. Ausgenommen davon sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude, Pkw, Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von weniger als vier Jahren. Diese neuen Bestimmungen sind seit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Das Gute dabei ist, dass auch die normale Abschreibung geltend gemacht werden kann

Dieser Expertentipp stammt von Herwig Wieser von der Steuerberatungskanzlei Wieser+Partner in Klagenfurt.

Jänner 2007



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